Die königlich bayerische Post

Bevor Bay­ern am 1. Jan­u­ar 1806 Kön­i­gre­ich wurde, war die Post mit dem Namen Thurn und Taxis ver­bun­den. Die Fam­i­lie aus Regens­burg hat­te zahlre­iche Post­sta­tio­nen im gesamten Deutschen Reich instal­liert und so die Postzustel­lung rev­o­lu­tion­iert. An den Post­sta­tio­nen kon­nten die Pferde und Reit­er gewech­selt wer­den, was die Laufzeit der Nachricht­en sehr verkürzte. Einzelne Routen betrieben die Bay­erischen Kur­fürsten aber nach diesem Vor­bild auch selbst.

Der Kaiser Leopold I. erneuerte 1658 den Ver­trag mit den Thurn und Taxis und es wur­den neue Boten­lin­ien und das Taxiss­che Reichs-Post­amt in München gegrün­det. Kur­fürst Max Emanuel von Bay­ern ernan­nte jedoch gegen den Willen des Kaisers den Grafen Franz Fer­di­nand von und zu Haimhausen zum Gen­er­al-Post­meis­ter in Bay­ern. Erst als der Kaiser dro­hte „seinen Erb­land­spost­meis­ter zu ent­lassen, die Lan­desposten aufzuheben und durchge­hend nur die Reich­spost zuzu­lassen, als­dann des Grafen Haimhausens Lehns­güter in Böh­men einzuziehen“, gab Max­i­m­il­ian nach, Thurn und Taxis blieb im Lande aktiv. Im Jahre 1784 wurde zwis­chen dem Kur­fürsten Karl Theodor von Bay­ern und dem Fürsten Karl Anselm von Thurn und Taxis eine Übereinkun­ft geschlossen und 15 Jahre später erneuert.

Durch den Reichs­dep­u­ta­tion­shauptschluss vom 25. Feb­ru­ar 1803 wurde zwar Thurn und Taxis in seinen Postrecht­en bestätigt. Der Kaiser hat­te jedoch viel von sein­er Macht ver­loren und Taxis ver­suchte sich durch Verträge abzu­sich­ern. Der Ver­trag mit Bay­ern wurde 1804 auf zehn Jahre abgeschlossen. Der Ver­trag wurde aber nicht einge­hal­ten. Am 20. Dezem­ber 1805 wur­den die Post­beamten auf den Kur­fürsten verpflichtet, an den Posthäusern die Hoheit­sze­ichen der Reich­spost abgenom­men und das kur­fürstliche Wap­pen ange­bracht. Der Kur­fürst von Bay­ern nahm die Post in Staatsbesitz.

Am 1. März 1808 wurde der Fürst von Thurn und Taxis abge­fun­den, die Post zu ein­er Staat­sanstalt erk­lärt und in eigene Ver­wal­tung genom­men. Auch als Teil des Deutschen Reich­es ab 1871 blieb die kgl. Bay­er. Post eigen­ständig. Erst nach dem Zusam­men­bruch des Kaiser­re­ich­es im 1. Weltkrieg kam es 1920 zu ein­er Abtre­tung des Post- und Telegraphen­we­sens an das Reich.

Seit der Pos­tord­nung vom 1. April 1920 gab es nur noch eine Reich­spostver­wal­tung. In München wurde jedoch eine Abt. München des Reich­spost­min­is­teri­ums ein­gerichtet, die die inneren Angele­gen­heit­en der bay­erischen Ober­post­di­rek­tio­nen regelte. Am 1. Jan­u­ar 1922 wurde die Pos­tord­nung Bay­erns endgültig der des Reich­es angeglichen.

Der Land­briefkas­ten in unserem Muse­um erin­nert mit seinem weiß-blauen Raut­en­muster an diese Eigen­ständigkeit der Bay­erischen Post.